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Herzlich willkommen auf der Homepage des Kieler Strafverteidigers Dr. Michael Gubitz. Rechtsanwalt Dr. Gubitz ist als Fachanwalt für Strafrecht auf Strafverteidigungen spezialisiert.

Er vertritt Mandanten bundesweit gegen den Vorwurf strafbaren Handelns. Die Kanzlei ist ausschließlich auf die Strafverteidigung ausgerichtet, so dass Nebenklagen und sonstige Opfervertretungen nicht übernommen werden.

Die Spezialisierung auf das Strafrecht bezieht sich auf alle Teilbereiche, wie etwa

· Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Betrug, Untreue, Korruption)
· Betäubungsmittelstrafsachen (z.B. Besitz von und Handel mit Drogen)
· Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag)
· Jugendstrafsachen (Verteidigung im Spannungsfeld zur Erziehung)
· Revisionsrecht (Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler)

und alle Stadien des Verfahrens

· Compliance (Beratung von Unternehmen im Vorfeld strafbarer Handlungen)
· Ermittlungsverfahren (es gibt nur eine polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ladung)
· Zwischenverfahren (eine Anklage ist erhoben)
· Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
· Rechtsmittelinstanz (es ist bereits ein Urteil ergangen, aber noch nicht rechtskräftig)
· Wiederaufnahme (ist in Ausnahmefällen gegen rechtskräftige Urteile möglich).

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Gubitz als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Bochum und als Lehrbeauftragter für Vernehmungslehre an der Universität Kiel tätig.

 

Prozess-dokumentation:

 

SMS-Chat-Prozess
LG Kiel
seit September 2009
Stand: August 2010

 

Prozess gegen Alexander Falk u.a.
LG Hamburg
2004 - 2008