Herzlich willkommen auf der Homepage des
Kieler Strafverteidigers Dr. Michael Gubitz. Rechtsanwalt Dr.
Gubitz ist als Fachanwalt für Strafrecht auf Strafverteidigungen
spezialisiert.
Er vertritt Mandanten bundesweit gegen den Vorwurf strafbaren
Handelns. Die Kanzlei ist ausschließlich auf die
Strafverteidigung ausgerichtet, so dass Nebenklagen und sonstige
Opfervertretungen nicht übernommen werden.
Die Spezialisierung auf das Strafrecht bezieht sich auf alle
Teilbereiche, wie etwa
· Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Betrug, Untreue, Korruption)
· Betäubungsmittelstrafsachen (z.B. Besitz von und Handel mit
Drogen)
· Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag)
· Jugendstrafsachen (Verteidigung im Spannungsfeld zur
Erziehung)
· Revisionsrecht (Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler)
und alle Stadien des Verfahrens
· Compliance (Beratung von Unternehmen im Vorfeld
strafbarer Handlungen)
· Ermittlungsverfahren (es gibt nur eine
polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ladung)
· Zwischenverfahren (eine Anklage ist erhoben)
· Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
· Rechtsmittelinstanz (es ist bereits ein Urteil ergangen, aber
noch nicht rechtskräftig)
· Wiederaufnahme (ist in Ausnahmefällen gegen
rechtskräftige Urteile möglich).
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Gubitz
als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität
Bochum und als Lehrbeauftragter für Vernehmungslehre an der
Universität Kiel tätig.